US-Behörden zerren UBS-Großkunden vor den Kadi
Prozesse gegen 150 vermögende Kontoinhaber in Vorbereitung
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| US-Behörden gehen UBS-Großkunden an den Kragen (Foto: ubs.com) |
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Zürich/New York
(pte/14.08.2009/13:30) -
Die US-Behörden haben sich im Steuerstreit mit der Schweizer Großbank UBS offenbar darauf verständigt, dass das Institut Daten seiner Großkunden weitergeben muss. Die Bank hatte durch die Einigung vor wenigen Tagen einen drohenden Prozess abgewendet. Während Details dazu bisher unklar blieben, sind einem Bericht der New York Times nach nun erste Informationen durchgesickert. Diesen zufolge seien im Zuge der anhaltenden Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung bereits Klagen gegen rund 150 vermögende US-Kunden der UBS in Vorbereitung. Das Institut müsse die Namen von Kunden nach Kriterien weitergeben, die vom Justizministerium festgelegt werden. Informanten zufolge stehen besonders jene Konten im Fokus der Ermittler, die einen gewissen Geldbetrag aufweisen oder überschreiten.
"Die USA konnten den Druck auf die UBS, die in den Staaten über die größten Vermögenswerte verfügt, kontinuierlich erhöhen und haben sogar mit dem Entzug der Banklizenz gedroht", erklärt Werner Rügemer, Vorsitzender der Business Crime Control http://www.wirtschaftsverbrechen.de, im Gespräch mit pressetext. Dem Experten zufolge markiere die Vereinbarung zwischen dem Finanzinstitut und den Steuerbehörden jedoch noch nicht das Ende des Bankgeheimnisses. "Dieses wird schrittweise ausgehöhlt. Das allmähliche Aus des Bankgeheimnisses hat eine längere Vorgeschichte, die schon Ende der 1990er Jahre unter Federführung der USA begann", so Rügemer. Vor vier Jahren etwa waren die Schweizer Geldhäuser dem Ende des Bankgeheimnisses einen entscheidenden Schritt näher gekommen. "Schon damals mussten die Banken Daten von Kunden in Besitz von US-Wertpapieren an die Behörden weitergeben", erläutert Rügemer gegenüber pressetext.
Die US-Behörden konzentrieren sich in ihren Ermittlungen nunmehr verstärkt auf Offshore-Konten und jene UBS-Kunden, die Offshore-Firmen zur Steuerhinterziehung genutzt haben sollen. Darüber hinaus muss die Bank offenbar die Namen jener Kontoinhaber weitergeben, die entweder persönlich, per Telefon oder per Email in Kontakt mit Schweizer Bankberatern standen. Im Februar hatte die UBS bereits 285 Namen von US-Kunden an die Behörden übermittelt, die ursprünglich Informationen über 52.000 Kontoinhaber forderten. Zudem stimmten die Schweizer einer Zahlung in Höhe von 780 Mio. Dollar zu, um einen Prozess zu vermeiden. Woher die 150 Namen stammen, gegen die derzeit Klagen vorbereitet würden, sei bislang jedoch unklar.
Auf die Bank könnten im Zuge der Einigung weitere Forderungen und Bußgelder zukommen. Neben der UBS dürften außerdem weitere europäische Banken ins Visier der US-Fahnder geraten. Zuletzt hatte die Europäische Kommission Pläne vorgelegt, die den Behörden den Zugriff auf sensible Bankdaten erleichtern sollen, um sie "im Kampf gegen Terrorismus" auch den USA zur Verfügung zu stellen (pressetext berichtete: http://pressetext.com/news/090720026/).
(Ende)
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